Zum Hauptinhalt springen

ChatGPT im Unternehmen: Was erlaubt ist und was nicht

s
stolzwerk Redaktion
5 Min. Lesezeit
ChatGPT im Unternehmen: Was erlaubt ist und was nicht

ChatGPT ist im Büro angekommen – ob Sie wollen oder nicht

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen ChatGPT bereits heute im Arbeitsalltag: für E-Mails, Zusammenfassungen, Recherchen oder die Vorbereitung von Präsentationen. Laut einer Bitkom-Studie (2024) haben bereits mehr als 50 Prozent der deutschen Beschäftigten generative KI-Tools mindestens einmal beruflich genutzt – häufig ohne klare Vorgaben des Arbeitgebers. Für Geschäftsführer im Mittelstand ist das eine ernste Warnung: Wer keine Regelungen schafft, überlässt die Kontrolle dem Zufall.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick darüber, was beim Einsatz von ChatGPT im Unternehmen erlaubt ist, wo rechtliche Grenzen verlaufen und wie Sie einen strukturierten Rahmen für Ihre Organisation schaffen.

Was ist beim Einsatz von ChatGPT grundsätzlich erlaubt?

ChatGPT kann in vielen Bereichen sinnvoll und rechtlich unbedenklich eingesetzt werden – vorausgesetzt, es fließen keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in die Anfragen ein. Erlaubte Anwendungsfälle umfassen typischerweise:

  • Erstellen von allgemeinen Textentwürfen, Blogbeiträgen oder internen Kommunikationsmitteln auf Basis anonymisierter Informationen
  • Zusammenfassen öffentlich zugänglicher Informationen oder interner Dokumente ohne Personenbezug
  • Brainstorming, Ideenentwicklung und kreative Aufgaben
  • Übersetzungen von Texten ohne vertrauliche Inhalte
  • Unterstützung bei der Softwareentwicklung durch Code-Vorschläge

Entscheidend ist dabei: Was Sie in ChatGPT eingeben, verlässt im Zweifel Ihr Unternehmen. OpenAI nutzt Nutzereingaben in der Standardversion für das Training seiner Modelle – es sei denn, Sie verwenden die API oder die Business-/Enterprise-Variante mit entsprechenden Datenschutzeinstellungen.

Was ist verboten oder zumindest kritisch zu sehen?

Hier liegt der eigentliche Risikokern für Unternehmen. Folgende Handlungen können rechtliche Konsequenzen haben oder erhebliche Schäden verursachen:

  • Eingabe personenbezogener Daten: Namen, Adressen, Krankenakten oder Mitarbeiterdaten verstoßen gegen die DSGVO, sobald sie an externe KI-Dienste übermittelt werden.
  • Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen: Strategiepapiere, Angebote, Kundenlisten oder Finanzdaten dürfen nicht in öffentlich zugängliche Systeme eingegeben werden.
  • Unkritische Übernahme von KI-Outputs: ChatGPT kann falsche Informationen produzieren – sogenannte Halluzinationen. Werden diese ungeprüft verwendet, etwa in Verträgen oder Kundenangeboten, entstehen Haftungsrisiken.
  • Urheberrechtliche Graubereiche: Generierte Texte können unter Umständen bestehende urheberrechtlich geschützte Werke reproduzieren. Eine Prüfung vor der Veröffentlichung ist ratsam.
  • Täuschung von Kunden oder Behörden: KI-generierte Inhalte als eigene menschliche Leistung auszugeben, kann je nach Kontext täuschungsrelevant sein.

Der EU AI Act: Was Mittelständler jetzt wissen müssen

Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz geschaffen. Die Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und wird schrittweise bis 2026 vollständig anwendbar. Für Unternehmen, die KI-Tools wie ChatGPT einsetzen, ergeben sich daraus neue Transparenz- und Dokumentationspflichten – insbesondere wenn KI in Entscheidungsprozessen mit Auswirkungen auf Menschen eingesetzt wird, etwa bei der Personalauswahl oder der Kreditvergabe.

Eine McKinsey-Studie zeigt, dass nur 21 Prozent der Unternehmen bislang eine strukturierte Governance-Strategie für den KI-Einsatz implementiert haben. Das bedeutet: Der überwiegende Teil des Mittelstands ist auf die kommenden Anforderungen noch nicht vorbereitet.

Wie Sie einen sicheren Rahmen für ChatGPT im Unternehmen schaffen

Die gute Nachricht: Mit einer klaren internen Richtlinie und den richtigen technischen Maßnahmen können Sie ChatGPT verantwortungsvoll und gewinnbringend nutzen. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  • Nutzungsrichtlinie erstellen: Definieren Sie schriftlich, welche Daten in KI-Tools eingegeben werden dürfen und welche nicht. Kommunizieren Sie diese Richtlinie klar an alle Mitarbeitenden.
  • Business- oder Enterprise-Tarife nutzen: OpenAIs kostenpflichtige Unternehmensversionen bieten verbesserten Datenschutz und schließen das Modelltraining mit Ihren Daten standardmäßig aus.
  • Eigene KI-Infrastruktur prüfen: Für besonders sensible Anwendungsfälle bieten sich lokal betriebene Sprachmodelle an, bei denen Ihre Daten das Unternehmen nicht verlassen.
  • Schulungen durchführen: Mitarbeitende müssen verstehen, wie KI funktioniert, wo sie versagt und wie Ausgaben kritisch zu prüfen sind.
  • Verantwortlichkeit benennen: Legen Sie fest, wer im Unternehmen für den KI-Einsatz verantwortlich ist und als Ansprechpartner bei Fragen dient.

Produktivitätspotenzial richtig nutzen – ohne unnötige Risiken

Der wirtschaftliche Nutzen von KI-Tools ist real und messbar. Laut einer Studie von Forrester (2023) steigern Mitarbeiter, die generative KI für Routineaufgaben einsetzen, ihre Produktivität im Schnitt um bis zu 30 Prozent. Dieses Potenzial sollten mittelständische Unternehmen nicht ungenutzt lassen – aber eben auch nicht unkontrolliert.

Die Herausforderung liegt nicht in der Technologie selbst, sondern in der Governance: Wer klare Spielregeln setzt, schützt sein Unternehmen und befähigt seine Mitarbeitenden gleichzeitig, effizienter zu arbeiten. Beides schließt sich nicht aus – es gehört zusammen.

Fazit: Klarheit schaffen, bevor Probleme entstehen

ChatGPT und ähnliche KI-Tools werden aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken sein. Die Frage ist nicht ob, sondern wie Sie diese Technologie einsetzen. Wer heute einen strukturierten Rahmen schafft, sichert sich rechtlich ab, schützt Betriebsgeheimnisse und nutzt die Produktivitätsgewinne zuverlässig.

Als stolzwerk unterstützen wir mittelständische Unternehmen dabei, KI verantwortungsvoll, sicher und wirksam in ihre Prozesse zu integrieren – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur technischen Umsetzung. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir den richtigen Ansatz für Ihr Unternehmen.

Quellen

  • Bitkom: KI im Arbeitsalltag – Nutzung generativer KI in deutschen Unternehmen, 2024
  • McKinsey: The State of AI in 2024 – Global Survey on AI Governance and Strategy
  • Forrester: The Future of Work with Generative AI – Productivity Impact Study, 2023
  • Europäisches Parlament: EU Artificial Intelligence Act, 2024
s

stolzwerk Redaktion

Mitgründer bei stolzwerk. Schreibt über künstliche Intelligenz im Unternehmenskontext.

Klingt interessant?

Lassen Sie uns darüber sprechen, was stolzwerk für Ihr Unternehmen tun kann – ganz ohne Verbindlichkeit.