DSGVO und Automatisierung – kein Widerspruch
Das häufigste Missverständnis: “Wir können das aus Datenschutzgründen nicht machen.” In den meisten Fällen ist das falsch. DSGVO und Automatisierung schließen sich nicht aus – sie setzen nur eine kluge Architektur voraus.
Grundprinzip: Datenminimierung
Gut konzipierte Workflows verarbeiten nur, was sie brauchen, und löschen Zwischenergebnisse automatisch. Das ist datenschutzrechtlich oft sicherer als manuelle Prozesse.
Self-Hosted vs. Cloud
Bei sensiblen personenbezogenen Daten empfehlen wir eine selbst gehostete Plattform auf einem deutschen Server. Ihre Daten verlassen nie die EU, und Sie können jederzeit einen vollständigen Audit-Trail nachweisen.
Was Sie dokumentieren müssen
Für jede automatisierte Datenverarbeitung benötigen Sie im Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) einen Eintrag. Bei richtiger Einrichtung ist das einmalig dokumentiert und gilt für alle Instanzen.
Auftragsverarbeitungsvertrag nicht vergessen
Wenn Sie Kundendaten an externe Tools übergeben, brauchen Sie einen AVV. Die meisten seriösen SaaS-Anbieter stellen diesen auf Anfrage aus.
Quellen
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Tätigkeitsbericht 2023
- Bitkom: DSGVO-Compliance im deutschen Unternehmensalltag, 2024
- Gartner: Privacy Technology Market Forecast, 2023–2027